Auf unserer Seite Rechtsanwalt für Erbrecht Ankara finden Sie die aktuellsten Informationen zum Erbrecht, Antworten auf häufig gestellte Fragen und können sich bei sämtlichen Fragen rund um das Erbe an uns wenden.
Während man die Trauer über den Verlust eines nahen Angehörigen verarbeitet, kann die zusätzliche Auseinandersetzung mit den komplexen erbrechtlichen Verfahren äußerst belastend sein. Als Kanzlei Tahancı stehen wir Ihnen mit unserem in Ankara im Erbrecht tätigen Anwaltsteam in dieser schwierigen Zeit zur Seite.
Bei Fragen wie Erbausschlagung oder Erbschaftsannahme, der Erbauseinandersetzung und der Beilegung von Streitigkeiten zwischen Erben bieten Ihnen unsere Rechtsanwälte umfassende Rechtsberatung und anwaltliche Vertretung.
Als Kanzlei Tahancı bieten wir im Bereich Erbrecht unter anderem folgende Leistungen an:
- Erstellung von Testamenten und Klagen auf deren Anfechtung
- Erbausschlagung oder Annahme der Erbschaft
- Erstellung des Erbscheins
- Erbauseinandersetzung und Pflichtteilsergänzungsklagen (Tenkis)
- Beilegung von Streitigkeiten zwischen Erben
- Strafrechtliche Verfahren im Zusammenhang mit dem Erbe
Was ist Erbrecht?
Das Erbrecht ist ein Teilgebiet des Privatrechts, das regelt, wem und wie das Vermögen einer Person im Falle ihres Todes oder ihrer Verschollenheit zufällt. Es umfasst die Rechte und Pflichten der Erben, Fragen der Erbausschlagung oder -annahme, die Erbauseinandersetzung sowie die Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Erben.
Das grundlegende Ziel des Erbrechts ist die gerechte Verteilung des Nachlasses des Erblassers sowie der Schutz der Rechte der Erben. Zu diesem Zweck enthält das türkische Zivilgesetzbuch detaillierte erbrechtliche Regelungen.
Verstirbt der Erblasser oder wird er für verschollen erklärt, geht der Nachlass kraft Gesetzes auf die gesetzlichen Erben über. Gesetzliche Erben sind die Abkömmlinge (Kinder, Enkel), die Vorfahren (Eltern, Großeltern), der Ehegatte sowie die Geschwister. Der Erblasser kann durch Testament die Erbteile der gesetzlichen Erben ändern oder auch Personen, die nicht gesetzliche Erben sind, als Erben einsetzen.
Liegt kein Testament des Erblassers vor oder ist das Testament unwirksam, wird das Erbe nach der im Gesetz vorgesehenen Erbfolge verteilt. Die Erben können das Erbe annehmen oder ausschlagen. Ein Erbe, der die Erbschaft ausschlägt, verliert seine Erbenstellung; dies steht der Verteilung des Erbes unter den übrigen Erben nicht entgegen.
Bei der Erbauseinandersetzung können zwischen den Erben Streitigkeiten entstehen. Zu deren Beilegung können die Erben versuchen, sich gütlich zu einigen, oder das Gericht anrufen.
Das Erbrecht ist ein komplexes und sich ständig weiterentwickelndes Rechtsgebiet. Wenn Sie eine erbrechtliche Streitigkeit haben, ist es wichtig, sich an einen Rechtsanwalt für Erbrecht in Ankara zu wenden und rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Erbrechtsstreitigkeiten in Ankara: Wir stehen für Ihre Rechte ein
Erbrechtliche Streitigkeiten und die dazugehörigen gesetzlichen Verfahren können äußerst komplex und belastend sein. Unsere Rechtsanwälte für Erbrechtsstreitigkeiten in Ankara stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte in diesem Verfahren zu schützen und die rechtlichen Schritte für Sie zu übernehmen.
Zu den in Ankara häufig auftretenden Erbrechtsstreitigkeiten zählen unter anderem:
- Verfahren zur Erstellung des Erbscheins
- Klagen auf Erbausschlagung oder Erbschaftsannahme
- Erbauseinandersetzung und Pflichtteilsergänzungsklagen
- Klagen auf Anfechtung eines Testaments
- Forderungs- und Schuldklagen zwischen Erben
- Strafrechtliche Verfahren im Zusammenhang mit dem Erbe
Erbrechtliche Verfahren können sowohl das Zivilrecht als auch das Strafrecht betreffen, weshalb es von großer Bedeutung ist, sich in diesem Bereich an einen Rechtsanwalt für Erbrecht in Ankara zu wenden. Als Kanzlei Tahancı setzen wir uns mit unseren langjährig erfahrenen Rechtsanwälten für Erbrechtsstreitigkeiten in Ankara mit größter Sorgfalt für die bestmögliche Wahrung der Rechte unserer Mandanten ein.
Unsere Leistungen als Rechtsanwalt für Erbrecht in Ankara
Die erbrechtlichen Verfahren und der Schutz Ihrer Rechte können äußerst komplex und herausfordernd sein. Als Kanzlei Tahancı bieten wir Ihnen mit unseren Rechtsanwälten im Bereich Erbrecht in Ankara eine umfassende Rechtsberatung und anwaltliche Vertretung.
Als Rechtsanwalt für Erbrecht Ankara bieten wir unter anderem folgende Leistungen an:
Erstellung und Anfechtung von Testamenten:
- Wir erstellen Ihr Testament so, dass die Rechte Ihrer Erben und Ihre Wünsche bestmöglich berücksichtigt werden.
- Wir prüfen die Rechtmäßigkeit des Testaments und nehmen erforderliche Anpassungen vor.
- Wir erheben und führen die für die Anfechtung eines Testaments erforderlichen Klagen.
Erbausschlagung oder Erbschaftsannahme:
- Wir erläutern Ihnen ausführlich Ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Erbausschlagung oder -annahme.
- Wir bereiten sämtliche für die Erbausschlagung oder -annahme erforderlichen Unterlagen vor und übernehmen die Verfahrensführung für Sie.
Erstellung des Erbscheins:
- Wir übernehmen für Sie sämtliche für die Erstellung des Erbscheins erforderlichen Verfahren.
- Wir beschaffen die erforderlichen Unterlagen wie Melde- und Familienregisterauszüge sowie die Sterbeurkunde und wenden uns an die zuständigen Behörden.
Erbauseinandersetzung und Pflichtteilsergänzungsklagen:
- Wir übernehmen sämtliche für eine gesetzeskonforme Erbauseinandersetzung erforderlichen Schritte.
- Wir führen die für die Feststellung der Erbteile und die Erbauseinandersetzung erforderlichen Klagen und Verfahren durch.
- Bei Verletzung des Pflichtteils erheben und führen wir Pflichtteilsergänzungsklagen (Tenkis-Klagen).
Beilegung von Streitigkeiten zwischen Erben:
- Wir vermitteln bei Streitigkeiten zwischen Erben und unterstützen eine gütliche Einigung.
- Erforderlichenfalls erheben und führen wir die Klagen zwischen den Erben.
Strafrechtliche Verfahren im Zusammenhang mit dem Erbe:
- Wir vertreten unsere Mandanten in strafrechtlichen Verfahren wegen Betrugs oder Unterschlagung des Nachlasses im Zusammenhang mit dem Erbe.
- Wir erheben in Strafverfahren die erforderlichen Beweise und bereiten Ihre Verteidigung vor.
Häufig gestellte Fragen zum Erbrecht
Was muss ich tun, um Erbe zu werden?
Um Erbe zu werden, müssen Sie die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Gesetzliche Erben sind die Abkömmlinge (Kinder, Enkel), die Vorfahren (Eltern, Großeltern), der Ehegatte sowie die Geschwister. Der Erblasser kann durch Testament die Erbteile der gesetzlichen Erben ändern oder auch Personen, die nicht gesetzliche Erben sind, als Erben einsetzen.
Ist es möglich, die Erbschaft auszuschlagen?
Ja, die Ausschlagung der Erbschaft ist möglich. Wer die Erbschaft ausschlägt, verliert seine Erbenstellung; dies steht der Verteilung des Erbes unter den übrigen Erben nicht entgegen. Die gesetzliche Frist für die Erbausschlagung beträgt 3 Monate.
Wie wird der Nachlass aufgeteilt?
Hat der Erblasser ein Testament hinterlassen, wird der Nachlass entsprechend dem Testament verteilt. Liegt kein Testament vor, wird das Erbe nach der im Gesetz vorgesehenen Erbfolge verteilt. Die Erben können das Erbe auch einvernehmlich untereinander aufteilen. Kommt keine Einigung zustande, ist für die Erbauseinandersetzung das Gericht anzurufen.